zum Formular


 

Bearbeitungshinweise

»   Bearbeitungszeit: ca. 10 bis 15 Minuten
»   Für das Ausfüllen benötigen Sie vor allem folgende Informationen / Unterlagen:

  • aktuellen Grundbuchauszug
  • Einheitswertbescheid / Grundsteuermessbescheid
  • Unterlage über Eigentumsverhältnisse
  • Kaufvertrag / Notarvertrag
  • Flächenangaben (Wohnfläche, Grundfläche)

»   Für Fragen zum Erfassungsbogen können Sie sich gerne per Mail an unser Sekretariat wenden!   

 


Hintergrundinformationen

Grundsteuerreform: Was lange währt …

Dass die Grundsteuer reformiert werden muss, war schon länger klar. Es brauchte aber erst das Bundesverfassungsgericht, bis sich die Politik endlich zu einer Reform durchringen konnte – bzw. musste. Am 10.4.2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das derzeit gültige System der Grundsteuer für verfassungswidrig – und läutete damit das Ringen um die Reform der Grundsteuer ein.

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu.

 

Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?

Die durch die Anwendung des veralteten Einheitswerts entstehenden Wertverzerrungen waren für das Bundesverfassungsgericht nicht mehr hinnehmbar. Dass für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfallen, verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Es erklärte deshalb die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig.

Gleichzeitig verpflichteten die Richter den Gesetzgeber, bis Ende 2019 die Grundsteuer neu zu regeln.

Ganz wichtig ist hierbei: Die derzeitige Grundsteuer darf trotzdem weiter erhoben werden, bis die Neuregelung in Kraft tritt.