Über dieses Formular können Sie uns, unabhängig von den Stammdaten-Erfassungsbögen, die von Ihnen unterschriebenen Vollmacht zu schicken!
Bitte füllen Sie immer beide Vollmachten!
Folgende Vollmachten (hier verlinkt!) werden benötigt:
Vollmacht für die Finanzverwaltung – bei Ehegatten: zwingend von jedem Ehegatte!