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Über dieses Formular können Sie uns, unabhängig von den Stammdaten-Erfassungsbögen, die von Ihnen unterschriebenen Vollmacht zu schicken!

 

Bitte füllen Sie immer beide Vollmachten!

Folgende Vollmachten (hier verlinkt!) werden benötigt:

   Kanzleivollmacht

   Vollmacht für die Finanzverwaltung – bei Ehegatten: zwingend von jedem Ehegatte!