Gem. § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

 

1Antrag
2Zusammenfassung
Sie finden Ihre Rentenversicherungsnummer auf jeder Lohnabrechnung oder in Ihrem Sozialversicherungsausweis!

Hinweise

Unterschriften

 

© Steuerkanzlei Andrea Wiegandt | Stand: 07/2022