Honorargestaltung

Rechtlicher Rahmen

Wir gewährleisten Ihnen als Mandantin/Mandant eine leistungsgerechte und vor allem transparente Gestaltung unserer Honorare.

Aus diesem Grund fassen wir Ihnen auf dieser Seite ein paar wichtige Punkte auf, die dieses Thema betreffen.


Steuerberater/Steuerberaterinnen sind gem. § 64 Steuerberatungsgesetz (StBerG) i. V. m. § 1 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) per Gesetz an eine Gebührenverordnung gebunden. Unsere Gebührenverordnung nennt sich „Steuerberatervergütungsverordnung“.

Die stets aktuellste Version finden Sie im Internet unter dem Suchbegriff „StBVV“ oder „Steuerberatervergütungsverordnung“.

Gem. § 4 Abs. 4 StBVV weisen wir Sie vorsorglich daraufhin, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.

Gem. § 7 StBVV wird die Vergütung des Steuerberaters/der Steuerberaterin fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist.

Gem. § 8 StBVV besteht die Möglichkeit, einen angemessenen Vorschuss für unsere Tätigkeit zu fordern.

Die Vergütung nach der StBVV ist stets eine Nettovergütung, d. h. gem. § 15 S. 1 StBVV wird die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Umsatzsteuer hinzukommt.

Unsere Stundensätze betragen abweichend von § 13 StBVV je angefangener Zeitstunde:

  • Steuerberater/Steuerberaterinnen = 165,00 EUR
  • Mitarbeiter = 115,00 EUR

Gem. § 16 StBVV hat der Steuerberater/die Steuerberaterin einen Anspruch auf Ersatz von Entgelten für Post- & Telekommunikationsdienstleistungen. Dieser Anspruch beträgt 20 % der sich nach der StBVV ergebenen Vergütungen. In derselben Angelegenheit jedoch max. 20 EUR.

Bei den vorstehenden Ausführungen handelt es sich um einen Teil der in der StBVV vorhandenen und geltenden Regelungen. Die Ausführungen sind daher nicht abschließend zu betrachten.

Honorarbeispiele

Bitte bedenken Sie, dass es sich bei den nachfolgenden Zahlen um reine Beispielzahlen handelt.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot auf Grundlage Ihrer Zahlen!

Eckwerte für Firmenmandanten – hier eine GmbH

Umsatz p. a.250.000 EUR1.000.000 EUR2.500.000 EUR
Bilanzsumme100.000 EUR300.000 EUR750.000 EUR
Gewinn / Gewerbeertrag / zvE75.000 EUR150.000 EUR375.000 EUR
Abschreibungsvolumen p. a.25.000 EUR50.000 EUR100.000 EUR
Finanzbuchhaltung239,20 EUR / Monat658,40 EUR / Monat1.474,40 EUR / Monat
Lohnbuchhaltung22,50 EUR je Arbeitnehmer / Monat22,50 EUR je Arbeitnehmer / Monat22,50 EUR je Arbeitnehmer / Monat
Jahresabschluss3.876,50 EUR / Jährlich5.205,10 EUR / Jährlich7.727,65 EUR / Jährlich
Beratungennach Stundensätzenach Stundensätzenach Stundensätze

Um Ihnen und uns Klarheit und Transparenz in diesem Thema gewährleisten zu können, schließen wir mit Ihnen als Mandant/Mandantin bei Beginn unserer Geschäftsbeziehung einen Steuerberatungsvertrag.
In diesem Vertrag wird für beide Seite genau festgehalten, wie die Honorargestaltung während des Mandatsverhältnisses erfolgt.

© Steuerkanzlei Andrea Wiegandt • Stand: 02/2024 • Stand der StBVV 10.06.2022 • Änderungen vorbehalten

Rufen Sie uns gern an!

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