FAQ

Berufsrechtliches Handbuch

Das Berufsrechtliche Handbuch ist eine Sammlung von berufsrechtlichen Hinweisen, die die Bundessteuerberaterkammer herausgibt, um den Berufsstand zu unterstützen. Neben den berufsrechtlichen Rechtsgrundlagen enthält es u. a. Verlautbarungen und Hinweise der BStBK zur Berufsausübung und zur Facharbeit im Steuerrecht und Rechnungswesen und zu zahlreichen vereinbaren Tätigkeiten.

Seit 7. Juni 2021 finden Sie das Handbuch in digitaler Form unter nachstehendem LInk.

Im Inhaltsverzeichnis finden Sie die vertraute Aufteilung des ursprünglichen Printwerkes. Die Funktionen „Vorige Seite“ und „Nächste Seite“ machen das Navigieren zusätzlich zum Inhaltsverzeichnis sehr einfach. Zusätzlich kann nun über die Volltextsuche das gesamte Berufsrechtliche Handbuch nach Stichworten durchsucht werden. Die einzelnen Kapitel können sowohl am Kapitelanfang als auch am Kapitelende ausgedruckt oder per E-Mail weitergeleitet werden. Zukünftig werden Aktualisierungen durch die Bundessteuerberaterkammer mehrmals unterjährig vorgenommen. Dabei werden die Aktualisierungen farblich hinterlegt und so kenntlich gemacht.

Wie sind Bewirtungskosten absetzbar?

Bewirtungsaufwendungen sind dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass nach der
allgemeinen Verkehrsauffassung angemessen sind. Die Angemessenheit ist vor allem nach den jeweiligen Branchenverhältnissen zu beurteilen. Die Höhe und die betriebliche Veranlassung der Aufwendungen haben Sie als Steuerpflichtiger schriftlich nachzuweisen. Dabei müssen folgende Punkte aufgezeichnet werden:

  • Ort der Bewirtung
  • Tag der Bewirtung
  • Geschäftspartner / Teilnehmer
  • Anlass der Bewirtung
  • Höhe der Aufwendungen (inkl. Trinkgeld, jedoch Trinkgeld extra erfassen, da hier kein Vorsteuerabzug möglich ist)

Wenn das Geschäftsessen in einem Restaurant stattgefunden hat, ist die Rechnung über die Bewirtung beizufügen. Neben der Rechnung genügen Angaben zu
dem Anlass und den Geschäftspartnern / Teilnehmern der Bewirtung.

Bewirtungskosten können jedoch nicht in ihrer gesamten Höhe angesetzt werden. Gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG müssen 30 % der netto Bewirtungskosten als nicht abziehbarer Eigenanteil wieder hinzugerechnet werden.

Vorsteuerabzug:

Die Vorsteuer kann für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten gem. § 15 Abs. 1a S. 2 UStG uneingeschränkt abgezogen werden.

Sollten Sie keine Bewirtungsabrechnung vorliegen haben, können Sie gerne unseren Bewirtungskostennachweis nutzen. Der Originale Beleg muss zusammen
mit dem Bewirtungskostennachweis über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist aufbewahrt werden.

Was ist eine Verfahrensdokumentation

Die seit 1. Januar 2015 geltenden Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) fordern für zahlreiche Bereiche Verfahrensdokumentationen von den steuerpflichtigen Unternehmen. Das betrifft auch eine geordnete und sichere Belegablage, insbesondere dann, wenn die Buchführung nicht täglich oder zumindest nicht sehr zeitnah erfolgt. Denn dann kommt es besonders darauf an, wie das Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege sichert und sie gegen Verlust schützt.

Jeder Steuerpflichtige ist zur Erstellung der Verfahrensdokumentation-/en verpflichtet, um eine ordnungsgemäße Buchführung vorweisen zu können.

Was ist der Digitale Finanzbericht?

Der Digitale Finanz­bericht (DiFin) ist eine Initiative aus der Finanz­wirtschaft zur elek­tro­nischen Über­mittlung von Jahres­ab­schlüssen und anderen Finanz­berichten. Mit dem Verfahren erfolgt der Einstieg in einen effizienten Informations­austausch zwischen berichtenden Unter­nehmen und ihren Banken und Spar­kassen.

Nutzen für berichtende Unternehmen

>   Sicherer und dokumentierter elektronischer Übertragungsweg – die Daten werden vor unberechtigtem Zugriff (Vertraulichkeit) und Veränderungen (Datenintegrität) geschützt

>   Insgesamt weniger administrativer und zeitlicher Aufwand

>   Geringere Prozesskosten und weniger anfallendes Papier

>   Der fehleranfällige Medienbruch bei der Übertragung der Abschlüsse fällt weg

>   Es gibt nur noch einen elektronischen Verteilungsprozess für Jahresabschlüsse – diese können an Banken und Sparkassen auf dem gleichen Weg übertragen werden wie bereits an die Finanzverwaltung und den Bundesanzeiger

Deshalb: Der Digitale Finanzbericht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur konsequenten Digitalisierung aller Finanzprozesse innerhalb des Unternehmens und zum effizienten Datenaustausch mit Banken und Sparkassen.

Teilnahmeerklärung zum Digitalen Finanzbericht

Nutzen für Banken und Sparkassen

>   Sicherer und dokumentierter elektronischer Übertragungsweg – die Daten werden vor unberechtigtem Zugriff (Vertraulichkeit) und Veränderungen (Datenintegrität) geschützt

>   Beschleunigung eines wesentlichen Teils des Kreditprozesses und verringerte Bearbeitungszeit von Kreditanfragen

>   Kostensenkung durch Wegfall des aufwändigen Handlings von papier­gebundenen Abschlüssen

>   Einstieg in den voll digitalisierten Offenlegungs­prozess

>   Möglichkeit die Datenerfassung in Zukunft zunehmend zu automatisieren

Erfolgsfaktoren des Digitalen Finanzberichts

>   Frühzeitige Einbindung aller Beteiligten

>   Hohe Zahl von Sendern und Empfängern von Anfang an

>   Die Übertragungstechnologie ist in der Praxis erprobt und bewährt

Rufen Sie uns gern an!

Sie möchten mehr über unsere Leistungsfähigkeit erfahren? Dann nehmen Sie bitte unter Telefon 0911 539949-20 oder mit Ihrer digitalen Nachricht Kontakt zu uns auf! Wir freuen uns, von Ihnen zu lesen oder Sie zu sprechen.