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Im Bereich der Einkommensteuererklärung arbeiten wir seit langem digital mit unseren Mandanten zusammen. Genau genommen bedeutet dies, dass wir zur Erstellung der Einkommensteuerklärung das DATEV-Portal „DATEV MeineSteuern“ nutzen. Das Portal wird jedoch nicht nur von uns, sondern auch von Ihnen als Mandant aktiv mit genutzt.
Sie als Mandant können uns hier laufend die Belege zu den Einkommensteuererklärungen der verschiedenen Jahre hochladen und müssen uns somit keine Papierbelege mehr vorlegen. Den Upload können Sie zeitlich selbst bestimmen. Sie können auch jeder selbst auf die Belege im Portal zugreifen und sie für verschiedene Zwecke wieder downloaden o. ä..
Voraussetzung zur Nutzung des Portals ist lediglich ein DATEV-SmartLogin-Zugang (diesen erhalten Sie von unserer Kanzlei) und ein Internetzugang.
Das Portal ist für Sie als Mandant/in selbstverständlich kostenlos!
Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Homepage der DATEV eG unter DATEV Meine Steuern
- vollständig ausgefüllten Stammdaten-Erfassungsbogen
- Adressänderungen
- Änderungen des Familienstandes
- Änderungen Ihrer Bankverbindung/en (IBAN, BIC und Bankname)
- Ihre persönliche 11-stellige steuerliche Identifikationsnummer1
- Kopie Ihres vollständigen Personalausweises bzw. Reisepasses oder Aufenthaltstitels
- Einkommensteuerbescheid des Vorjahres (wenn vorhanden); Alternativ den letzten Einkommensteuerbescheid, der Ihnen vorliegt;
- Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen:
- Kanzleivollmacht
- Sie finden diese Nummer/n auch auf jedem Schreiben vom Finanzamt, insbesondere auf jedem Einkommensteuerbescheid; ↩︎
Hierzu zählen z. B.
- Gewerbetreibende (Einzelunternehmer)
- Mitunternehmer von Personengesellschaften (z. B. GbR, GmbH & Co. KG, oHG, KG)
- Betriebsaufgaben / Betriebsveräußerungen / Betriebsübertragungen / Betriebsverpachtungen
- Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre mehr als 1 % des Stammkapital im Besitz waren
Unterlagen/Informationen:
- Einnahmen- / Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Bilanz nach § 4 Abs. 1 EStG und/oder § 5 Abs. 1 EStG
- Gesonderte- & einheitliche Gewinnfeststellung
- Gesonderte Verlustfeststellung i. S. v. § 15a Abs. 4 EStG (soweit vorhanden)
- ggf. Belege und Grundaufzeichnungen
Hierzu zählen z. B.
- Freiberufliche Tätigkeit
(z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe) - Sonstige selbstständige Arbeit
(z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied)
Unterlagen/Informationen:
- Einnahmen- / Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Bilanz nach § 4 Abs. 1 EStG und/oder§ 5 Abs. 1 EStG
- Gesonderte- & einheitliche Gewinnfeststellung
- Gesonderte Verlustfeststellung i. S. v. § 15a Abs. 4 EStG (soweit vorhanden)
- ggf. Belege und Grundaufzeichnungen
Hierzu zählen z. B.
- Angestellte/Beamte
(Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst) - Pensionäre u. ä.
(Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder) - laufende Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung für eine betriebliche Altersversorgung
Unterlagen/Informationen:
- Lohnsteuerjahresbescheinigung-/en
- Steuerbescheinigungen über steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen
- Anschrift der ersten Tätigkeitsstätte/Sammelpunkt
- Beiträge zu Berufsverbänden
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder Anzahl der Tage im Homeoffice
- Gesamtwohnfläche in m²
- Wohnfläche in m² des Arbeitszimmers
- Mietzahlungen (getrennt nach Kaltmiete und Nebenkosten) / Anschaffungskosten (Kaufvertrag)
- Versicherungen zum Objekt (z. B. Hausrat-, Glas-, Feuer-, Gebäude-, Haushaftpflichtversicherung, etc.)
- Grundabgabenbescheid (Müllgebühren, Wassergebühren, Abwasser, Schmutzwasser, etc.)
- Stromkosten und Heizkosten
- Schornsteinfeger
- u. ä.
- Aufwendungen für Arbeitsmittel – Werkzeuge, Computer, etc.
- Fortbildungskosten – selbst getragener Anteil
- Aufstellung der Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
- Aufstellung der erhaltenen Verpflegungsmehraufwendungen
- Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung
- Umzugskosten – selbstgetragene Kosten
- Bescheinigung über Vermögenswirksame Leistungen
- Weitere Werbungskosten:
- Bewerbungskosten
- Steuerberatungskosten / Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein
- Beruflicher Anteil der Unfallversicherung -selbstgetragener Anteil
- Bei Bereitschaftsdiensten:
- Kosten für privates Telefon
- Aufstellung über Fahrten zu evtl. Sammelpunkten
Hierzu zählen z. B.
- Dividenden
- ordentliche Gewinnausschüttungen
- verdecke Gewinnausschüttungen
- Zinserträge (auch Erstattungszinsen vom Finanzamt i. S. v. § 233a AO)
- Investmenterträge
- Spezial-Investmenterträge
- Beteiligungen als stiller Gesellschafter oder aus partiarischen Darlehen
- Zinsen aus Hypotheken oder Grundschulden
- sonstige Kapitalforderungen jeder Art
- Diskontbeträge aus Wechseln
- Stillhalterprämien
- Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn Anteil am Stammkapital weniger als 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre, sonst liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 17 EStG vor (siehe Gewerbebetrieb dieser Checkliste)
- Tausch von Anteilen an einer Körperschaft (Kapitalgesellschaft)
- Staking-Einnahmen
- Ausländische Familienstiftungen i. S. v. § 15 AStG
Unterlagen/Informationen:
- Jahressteuerbescheinigungen von Banken, Bausparkassen, etc.
- Steuerbescheinigungen bei Gewinnausschüttungen
- Informationen zu erhaltenen verdeckten Gewinnausschüttungen
- Gesonderte Verlustfeststellung i. S. v. § 15a Abs. 4 EStG (soweit vorhanden)
Hierzu zählen z. B.
- Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen
- Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht)
- Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen
- zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten
- Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen
Unterlagen/Informationen:
- Lage/Anschrift/Bezeichnung des Vermietungsobjekts
- Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (früher Einheitswert-Aktenzeichen)
- sämtliche Mietverträge (Wohnungen und Garagen bzw. Stellplätze)
- Vermietung
- an nahe Angehörige?
- als Ferienwohnung?
- kurzfristige Vermietung?
- Kaufvertrag/Kaufverträge | Schenkungsverträge | Übertragungsverträge
- Makler- & Notargebühren
- Datum …
- Notar-/Kaufvertrag
- Eigentumsübergang
- Bauantrag/Bauanzeige/Baubeginnsanzeige
- Fertigstellung
- Baujahr (JJJJ)
- Veräußerung bzw. Übertragung
- Eigentumsübergang bei Veräußerung oder Übertragung
- Gesamtwohnfläche in m²
- Auflassungsgebühren
- Grunderwerbsteuer
- Baurechnungen/Reparaturrechnungen
- Zinsbescheinigungen von Banken/Bausparkassen für Darlehen
- Informationen zu evtl. vorhandener Instandhaltungsrücklage
- Hausgeld-/Wohngeldabrechnungen des aktuellen Jahres sowie des Vorjahres
- Nebenkostenabrechnungen mit Mietern des Vorjahres
- laufende Unterhaltskosten
- Grundsteuer
- Heizkosten
- Stromkosten
- Versicherungen
- Bei Grundstücksgemeinschaften/Erbengemeinschaften: gesonderte & einheitliche Feststellung der Einkünfte
- Informationen zu beantragten bzw. erhaltenen Förderungen
Hierzu zählen z. B.
- Rentenempfänger-/innen (aus gesetzlicher und privater Rentenstellen)
- private Veräußerungsgeschäfte
(z. B. Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien/Erbbaurechten (nicht selbst bewohnte Immobilien) innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung,- verdeckte Einlagen in Kapitalgesellschaften (z. B. kostenlose Einbringung von Immobilien/Grundstücken eines Gesellschafters in eine GmbH/AG)
- Verkäufe bzw. Tauschgeschäfte von Kryptowährungen; wenn zwischen Anschaffung und Verkauf/Tausch weniger als ein Jahr vergangen ist.
- Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge, die auf Grund des Abgeordnetengesetzes oder des Europaabgeordnetengesetzes
- Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen
- gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit sie 256,00 EUR im Jahr übersteigen
Unterlagen/Informationen:
- Bescheinigung-/en der Rentenversicherungsträger
- Leistungsnachweis-/e über weitere Renten – ZVK, VBL, Versicherungsrenten, ausländische Renten
- Steuerberatungskosten/Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen
- Unterlagen zu den Verkäufen bei privaten Veräußerungsgeschäften
Berücksichtigungsfähig sind folgende Sachverhalte:
- Kindesalter zwischen 0 und 18 Jahren;
- Kindesalter zwischen 18. und 21. Jahren und ohne Arbeitsverhältnis jedoch bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitssuchend gemeldet;
- Kindesalter zwischen 18. und 25. Jahren und in Berufsausbildung (Bitte mit genauem Zeitraum, sollte die Ausbildung im Jahr begonnen oder beendet worden seien);
- Kindesalter zwischen 18. und 25. Jahren und Wehr- / Zivildienstleistender oder Entwicklungshelfer;
- Kindesalter zwischen 18. und 25. Jahren und mangels Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann;
- Kindesalter zwischen 18. und 25. Jahren und ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Freiwilligendienst leistet;
- Kindesalter zwischen 18. und 25. Jahren und eine Freiwilligenaktivität im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps leistet;
- Kinder ab dem 25. Lebensjahr und wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist;
Unterlagen/Informationen:
- steuerliche Identifikationsnummer-/n (11-stellig, Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern)
- Kinderbetreuungskosten – Vertrag, Kontoauszüge
- Ausbildungsvertrag
- Schulgeldbescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigungen von Kranken-/Pflegeversicherungen und der Angabe, ob Eltern oder Kind Versicherungsnehmer sind;
- Kopie des Behindertenausweises (falls vorhanden)
- Angabe ob leibliches Kind/ Adoptivkind / Stiefkind (Angabe je Elternteil!)
- Angaben zu beiden Elternteilen (Name, Anschrift, Geburtsdatum!)
- Bescheinigungen über Versicherungsbeiträge zu
- Krankenversicherungen
- Pflegeversicherungen
- Rentenversicherungen
- Unfallversicherungen
- Haftpflichtversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Spendenbescheinigungen an steuerbegünstige Institutionen, politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen
- Bescheinigung zur Riester-/Rürup-Rente
- Kirchensteuerzahlungen im Jahr der Steuererklärung, sowie evtl. Erstattungen oder Nachzahlungen von Kirchensteuern für Vorjahre
- Kinderbetreuungskosten (siehe auch „Kinder“ dieser Checkliste)
- Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (Wenn kein Anstellungsverhältnis vorliegt)
- Krankheitskosten – nur selbstgetragene
- Arztkosten, Medikamente, Zahnarztkosten, Brillenkosten, Kur- & Heilbehandlungskosten, Krankenhauskosten, Fahrtkosten zu Ärzten, Pflegekosten
- Beerdigungskosten naher Angehöriger
- Unterhaltsleistungen an Angehörige im In- und Ausland (Abzugsfähigkeit muss gesondert geprüft werden!)
- Nachweis über Grad der Behinderung, Pflegegrad, Grad der Erwerbsminderung
- Ausweis oder Bescheinigung
- haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- angestellte Minijobler-/innen (z. B. Putzfrau)
- haushaltsnahe Handwerkerleistungen
- z. B. Maler-, Schreiner-, Fliesenlegerkosten, Wartungskosten
- Nebenkostenabrechnungen
- haushaltsnahe Dienstleistungen
- Hausmeisterkosten
- Winterdienstkosten
- Gartenpflegekosten
- Heizungswartung
- Nebenkostenabrechnungen
- energetische Maßnahmen bei eigen genutzten Wohnimmobilien (muss gesondert geprüft werden!)
- ausländische Einkünfte und Ausgaben
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